Mieterservice: Aktuelle Informationen für unsere Mieter und Eigentümer
Wohngeld beantragen
Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) gewährt. Den Mietzuschuss können Mieter, den Lastenzuschuss Eigentümer von Wohnraum erhalten, wenn der jeweilige Wohnraum vom Mieter oder Eigentümer selbst genutzt wird. Alle notwendigen Informationen sowie die entsprechenden Formulare zur Beantragung finden Sie auf der Webseite des Landkreises Zwickau unter:
https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=1501
Information über die Legionellenprüfung 2022
Seit 01.11. 2011 ist in der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt, dass zentrale Warmwasserinstallationen in Wohngebäuden regelmäßig auf eine mögliche Belastung mit Legionellen untersucht werden müssen.
Im November 2022 wurde die Firma EXTERN Messdienst GmbH Zwickau beauftragt,in unseren eigenen und verwalteten Gebäuden Wasserproben zu entnehmen.
Die Untersuchungen der Proben wurden von der EUROFINS Umwelt Ost GmbH Jena mit Hilfe des Filtrationsverfahrens (DIN EN ISO 11731) durchgeführt.
Alle Ergebnisse werden per Aushang bekannt gegeben und können eingesehen werden.
Die 7 besten Energiespar-Tipps
Energie wird immer teurer – deshalb lohnt sich Energiesparen jetzt noch mehr! Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, mit denen Sie viel Geld sparen können. Und keine Sorge, frieren müssen Sie dabei ganz bestimmt nicht.
Havarien und Reparaturaufträge
Leider kommt es zuweilen vor, dass sich ausgerechnet außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen Havarien ereignen. Für solche Fälle können Sie unseren Havarieplan abrufen. Kontaktieren Sie im Havariefall gern die benannten Firmen, die Ihnen dann auch weiterhelfen.
Jedoch ist nicht jeder auftretende Mangel als Havarie zu verstehen. Wir bitten Sie daher, nur bei echten Havarien die jeweilige Firma zu verständigen.
Beispiele für Havarien:
- Schäden an Zu- oder Abwasserleitungen, Schläuchen und anderen Sanitär- oder auch Heizungseinrichtungen mit erheblichem und unkontrollierbarem Wasserverlust und Durchnässung / Überschwemmung
- Ausfall von Heizung und Warmwasserversorung über einen längeren Zeitraum und in kalten Jahreszeiten
- Schäden an elektrischen Anlagen, die Gefahr eines Brandes oder für Leib und Leben darstellen
- Sturm- und andere Wetterschäden, die starke Gefährdung für das Gebäude oder Bewohner / Passanten mit sich bringen
Beispiele für Reparaturaufträge:
- Tropfende Wasserhähne oder laufende Spülkästen
- Ausfall von Hauslicht oder Klingelanlagen
- Nicht funktionsfähige Lichtschalter und Steckdosen
- Kurzweilige oder leichte Einschränkungen in der Warmwasserversorgung oder nicht vollständige (z.B. halbseitige) Erwärmung der Heizkörper
- Schlecht schließende Fenster und Türen
Bitte beachten Sie jedoch die Abgrenzung zu normalen Reparaturfällen, die keine Gefahr für Leib und Leben, für Einrichtung und Gebäude darstellen. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns gern zu den nächstmöglichen Bürozeiten. Wir werden dann einen schriftlichen Arbeits- / Reparaturauftrag an die betreffende Firma erstellen. Sofern von Mietern Firmen beauftragt werden und es sich um nicht dringliche Reparaturen handelt, behalten wir uns vor, die anfallenden Kosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen.